Arbeitszeitgestaltung

TV-V und TVöD definieren in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz weite Bereiche der Arbeitszeit, der Freizeit und des monetären Ausgleichs von Sonderformen der Arbeit. Dennoch ist das Feld der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit weit gesteckt. Doch nicht jedes rechtlich mögliche Arbeitszeitmodell ist für die adäquate Leistungserbringung innerhalb eines Betriebes geeignet und nicht jedes eigentlich geeignete Modell ist letztlich umsetzbar. In kaum einem anderen Themenfeld hat der Personal-/Betriebsrat so weitreichende Mitbestimmungsrechte wie bei der Arbeitszeit.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bestandsaufnahme durch Analyse des bestehenden Arbeitszeitmodells, bestehender Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Dienstpläne, Auswertung des Arbeitsanfalls (Überstundenanfall, Verteilung der Arbeit auf Tageszeiten, Wochentage und Jahreszeiten)
  • Prüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der tariflichen Vorschriften  (einschließlich Prüfung des monetären Ausgleichs für Sonderformen der Arbeit)
  • Vorstellung möglicher Arbeitszeitmodelle (tägliche Rahmenzeit, wöchentlicher Arbeitszeitkorridor, Gleitzeit, Servicezeiten, feste Arbeitszeit, versetzte Zeiten, Schichtmodelle, saisonale Unterscheidungen)
  • Vorstellung der Möglichkeiten der Einführung von Arbeitszeitkonten (Zeitausgleichskonten, Jahresarbeitszeitkonto, Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonto)
  • Vorschlag eines geeigneten Arbeitszeitmodells (ggf. unterschiedlich fü verschiedene Organisationseinheiten)
  • Vermittlung zwischen Arbeitgeber- und Personalratspositionen
  • Genaue Konzeption des künftigen Arbeitszeitmodells
  • Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung und von Dienstplänen
  • Einführung eines Arbeitszeitkorridors
  • Erstellung von Personalkostenhochrechnungen und Kostenvergleichen
  • Information der Mitarbeiter

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